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Fahrgastrechte

Welche Fahrgastrechte Busreisende haben, ergibt sich aus der EU-Verordnung Nr. 181/2011. Diese gilt in erster Linie für den Fernbuslinienverkehr (ab 250 km). Einzelne Vorschriften gelten jedoch auch für den Linienverkehr mit einer Wegstrecke unter 250 km und den Gelegenheitsverkehr.

Für Fahrgäste des Linienverkehrs mit einer planmäßigen Wegstrecke von weniger als 250 km Länge gelten folgende Fahrgastrechte:

  • Nichtdiskriminierende Beförderungsbedingungen
  • Beförderung von behinderten und mobilitätseingeschränkten Menschen ohne Aufpreis sowie finanzielle Entschädigung bei Verlust oder Beschädigung ihrer Mobilitätshilfen
  • Angemessene Informationen während der gesamten Fahrt und allgemeine Information über die Fahrgastrechte der EU-Verordnung Nr. 181/2011
  • Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens
  • Möglichkeit die nationalen Durchsetzungsstellen anzurufen

Für Fahrgäste des Gelegenheitsverkehrs (z. B. Ausflugsfahrten, Bustouristik) gelten folgende Fahrgastrechte:

  • Nichtdiskriminierende Beförderungsbedingungen
  • Entschädigung und Hilfeleistung bei Unfällen
  • Finanzielle Entschädigung bei Verlust oder Beschädigung von Mobilitätshilfen behinderter oder mobilitätseingeschränkter Menschen

Ausführlich Informationen zu den Fahrgastrechten im Kraftomnibusverkehr finden Sie auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes.

 

Gern nehmen wir Ihre Anregungen, Hinweise und Fragen entgegen. Nutzen Sie dafür bitte unser Kontaktformular. Um Ihr Anliegen zeitnah bearbeiten zu können, benötigen wir möglichst genaue Angaben zu Ort, Datum, Zeit und Buslinie. Jede Anfrage wird ernst genommen, geprüft und beantwortet. Wir bitten Sie daher um Verständnis dafür, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nehmen kann.

Sollten Sie mit unserer Antwort auf Ihre Beschwerde nicht einverstanden sein und vermuten Sie einen Verstoß gegen Ihre Fahrgastrechte, können Sie die Beschwerde an das Eisenbahn-Bundesamt richten. Wenn Sie sich mit einer Beschwerde an das Eisenbahn-Bundesamt wenden möchten, füllen Sie bitte das bereitgestellte Beschwerdeformular so weit wie möglich aus. Senden Sie das Formular anschließend mit einer Kopie des Fahrscheins und eventuell weiterer relevanter Dokumente oder Informationen an nachfolgende Adresse. Selbstverständlich können Sie Ihre Unterlagen auch elektronisch per E-Mail oder per Fax senden.

Eisenbahn-Bundesamt
Heinemannstraße 6
53175 Bonn

+49 228 30795-499

Streitbeilegungsverfahren

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.